Beratungen
Sie möchten gezielte und individuelle Beratung und Unterstüzung in verschiedenen Lebens- und Arbeits-situationen.
Dank langjähriger Berufs- und Lebenserfahrungen sowie diverser Aus- und Weiterbildungen verfüge ich über um- fangreiche Fachkenntnisse in den Bereichen Sozialver- sicherungen, Sozialhilfe, Arbeitsrecht, Arbeitszeugnisse, Einsprachen und Beschwerden und Beistandschaften.
Sozialversicherungen
Ich kann Sie bei Fragen zu Sozialversicherungen oder Problemen mit dem Sozialversicherungsamt unter-stützen und mit Lösungsvorschlägen zur Seite stehen. Oft kann es helfen, wenn eine neutrale Partei in Ihrem Inter-esse vermittelt.
Dank meiner Berufserfahrung in verschiedenen Bereichen mit Schnittstellen zu Sozialvers-icherungsämtern und einer Anstellung bei einem Sozialversicherungsamt, kann ich Sie gezielt und individuell unterstützen.
Arbeitsrecht
Sie haben ein Problem am Arbeitsplatz oder mit Ihrem ehemaligen Arbeitgeber? Ihnen wurde gekündigt und Sie wissen nicht mehr weiter? Eine Kommunikation ist kaum mehr möglich oder Sie sind mit dem Arbeits-zeugnis nicht zufrieden? Auch hier kann eine neutrale Partei, die selbstverständlich Ihre Anliegen vertritt, das Problem lösen.
Ich verfüge über einen eidgenössischen Fachausweis als Personalfachmann und habe mehrere Jahre in einer Beratungsstelle für Arbeitsrechtsfragen sowie in einer Personalabteilung eines grossen Unternehmens gear-beitet. Dadurch kenne ich die Seite als Arbeitnehmende als auch des Arbeitgebenden und kann Sie dadurch zielgerichtet unterstützen.
Beistandschaften für Kinder
Immer wieder erfordert es die Situation, dass die KESB eine Kindesschutzmassnahme errichten muss und in fast allen Fällen werden dafür Berufsbeistände einge-setzt. Eine solche Beistandschaft kann ab Geburt bis zur Volljährigkeit Gültigkeit haben. Wenn die Aufgaben abgeschlossen werden konnten, wird die Beistand-schaft aufgehoben. Es kann aber sein, dass die Eltern oder ein Elternteil noch punktuell Unterstützung haben möchte.
Im Titel erwähne ich Beistandschaften für Kinder. Wie erwähnt, werden Kinderschutzmassnahmen von der KESB an Berufsbeistandschaften oder ein Kinder- und Jugendhilfezentrum (kjz) übertragen, weshalb ich keine Beistandschaften (Kinderschutzmassnahmen) über-nehmen kann. Aufgrund meiner Berufserfahrung als Berufsbeistand für Kinder- und Erwachsenenschutz-massnahmen sowie als Privater Mandatsträger für Erwachsenenschutzmassnahmen, kann ich Sie und ihr Kind/Ihre Kinder beraten, unterstützen und Ansprüche geltend machen. Kontaktieren Sie mich bei Fragen und ich kann Ihnen eine faire Einschätzung geben, ob und wenn ja, ich Sie unterstützen kann.
Einsprachen und Beschwerden
Sie sind mit einem Entscheid einer Sozialversicherung nicht einverstanden oder jemand hat eine Beschwerde gegen Sie eingereicht? In solchen Situationen fühlen Sie sich ungerecht behandelt und denken, dass Sie keine Chance haben gegen eine Versicherung oder ein Unternehmen, die eine Rechtsabteilung haben? Dafür habe ich absolutes Verständnis.
Das muss aber nicht sein. Meine Erfahrung hat gezeigt, dass es sich fast immer lohnt, sich zu wehren. Ein Rechtsdienst ist in der Regel bei einem Entscheid noch nicht involviert, sondern erst wenn jemand vom Recht eines Rekurses Gebrauch macht.
Lassen Sie die Rekursfrist nicht verstreichen und melden Sie sich frühzeitig bei mir. Ich kann Ihnen eine faire und objektive Einschätzung geben, ob sich ein Rekurs lohnt. Wenn Sie sich dafür entscheiden, kann ich Sie aufgrund meiner langjährigen Berufserfahrung und meinen Aus- und Weiterbildungen gezielt unter-stützen.
Sozialhilfe
Die Abklärungen bei der Arbeitslosenkasse, der Tag-geldversicherung oder beim Sozialversicherungsamt (Renten- oder Taggeldprüfung, Ergänzungsleistungen) ziehen sich in die Länge und schon wird Ihnen em-pfohlen, sich beim Sozialamt zu melden. Leider müs-sen immer mehr Mitmenschen diese "Zusatzschlaufe" machen und erschrecken dann, weil der Anspruch auf Sozialhilfe deutlich tiefer ist, als Arbeitslosentaggelder, AHV-/IV Rente oder Krankentaggelder.
Sie haben aber Verpflichtungen, die Sie mit dem Sozial-hilfegeld nicht alle decken können und sind deshalb darauf angewiesen, möglichst schnell Ihren Anspruch auf Taggeld, Rente und/oder Ergänzungsleistungen zu er-halten?
Nachdem ich viele Jahre im Bereich Sozialhilfe und deren Schnittstellen gearbeitet habe, bin ich mit den Abläufen vertraut und kenne die Probleme und die Unsicherheit, in der Sie sich befinden. Ich empfehle Ihnen, Ihre Sozialarbeiterin oder Ihren Sozialarbeiter zu fragen, ob die Gemeinde bereit ist, die Kosten für meine Beratung und Unterstützung zu übernehmen, damit Sie schneller zu Ihren Ansprüchen kommen. Die Gemeinde ist daran interessiert, dass Sie sich möglichst schnell von der Sozialhilfe lösen können und die Sozialarbeiter-innen und -arbeiter sind in den meisten Fällen stark ausgelastet und dankbar, wenn sie diese Aufgaben übertragen können.
Kontaktieren Sie mich und ich kann Ihnen aufzeigen, welcher finanzieller Aufwand auf Sie oder die Wohngemeinde zukommt.
Warum Beratungen durch Estoliber?
Bei Problemen mit Ämtern, Arbeitgerbern, Gerichten und Sozialversicherungen überlegt man sich, einen Anwalt zu nehmen. Sie wollen oder können sich aber den Stundenansatz von einem Anwalt nicht leisten?
In verschiedenen Funktionen und Anstellungen habe ich viele Rekurse auf Entscheide oder Antworten (Replik, Duplik) auf Beschwerden verfasst. Deshalb kann ich diese Schreiben gezielt formulieren und weiss, welche Punkte zu beachten sind. Bei einer Vorbe-sprechung kann ich einschätzen, ob ich Sie unter-stützen kann oder ob eine anwaltschaftliche Beratung zu empfehlen ist. Bitte beachten Sie, dass weder ein Anwalt, noch ich eine Erfolgsgarantie geben kann.
Ich versichere Ihnen aber, dass ich eine redliche Ein-schätzung vornehmen werde und wenn ich den Auftrag übernehmen kann, profitieren Sie von deutlich tieferen Kosten, weil eine anwaltschaftliche Beratung Kosten von Fr. 240 bis Fr. 500 pro Stunde nach sich ziehen.